Führerscheinklassen

Erhalte einen Überblick über die Klassen die wir anbieten. Und wenn du schon hier bist: Komm an Bord!

ONBOARDING

PKW-KLASSEN

B

  • Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A)
  • mit zulässiger Gesamtmasse von max. 3.500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen
  • Auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von max. 750 kg
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
  • Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
  • Einschluss: AM, L

BE

  • gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.
  • Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
  • Es ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

B196

  • Keine eigene Klasse, Ausdehnung der Klasse B
  • Kleinkrafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 kw
  • Theoretische und Praktische Ausbildung von 9 Unterrichtsstunden á 90 Minuten (Theorie:4 Unterrichtsstunden á 90 Minuten und Praxis mind. 5 Unterrichtsstunden á 90 Minuten)
  • Alter: ab 25 Jahren
  • Kein Aufstieg nach zwei Jahren auf A2 möglich
  • Gültig nur in Deutschland

B197

  • Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A)
  • mit zulässiger Gesamtmasse von max. 3.500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von max. 8 PersonenAuch mit Anhänger
  • mit zulässiger Gesamtmasse von max. 750 kg
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Besonderheiten:

  • Die Ausbildung findet vorwiegend auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe statt.
  • Die Prüfung findet auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt.
  • 10 Fahrstunden zu 45 Minuten auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe müssen durchgeführt werden.

Zweirad-KLASSEN

MOFA

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
  • Alter: ab 15 Jahren
  • Keine praktische Prüfung

AM

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor oder
  • max. Nenndauerleistung bis zu 4 kw im Falle von einem Elektromotor
  • Alter: In NRW ab 15 Jahren

A

  • Hubraum von mehr als 50 ccm oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • keine Beschränkung der Leistung (PS) oder Hubraums
  • Alter: 20 Jahre bei Vorbesitz von Klasse A2 von mind. 2 Jahren 24 Jahre bei direktem Zugang
  • Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.Einschluss: Klassen A1, A2 und AM

A1

  • Hubraum mit max.125 ccm und Leistung von max. 11
    kW (15 PS) und Verhältnis von Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg.
  • Alter: ab 16 Jahren
  • Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

A2

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) und
    Verhältnis von Leistung zum Gewicht max.0,2 kW/kg.
  • Alter: ab 18 Jahren
  • Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

LKW-KLASSEN

C

  • Kraftfahrzeuge (außer Klasse AM, A1, A2 und A)
  • mit zulässiger Gesamtmasse von über 3500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen
  • Auch mit Anhänger mit einer Gesamtmasse von max. 750 kg
  • Alter: 21 Jahre
  • Einschluss: C1
  • Vorbesitz: Klasse B

CE

  • Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger
  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
  • Alter: 21 Jahre
  • Einschluss: BE, C1E, T, D1E wenn D vorhanden, DE wenn D vorhanden
  • Vorbesitz: Klasse C

C1

  • Kraftfahrzeuge (außer Klasse AM, A1, A2 und A)
  •  mit zulässiger Gesamtmasse von über 3.500 kg bis
    7500kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen
  • Auch mit Anhänger mit einer Gesamtmasse von max. 750 kg
  • Alter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B

C1E

  • Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg
  • Alter: 18 Jahre
  • Einschluss: BE
  • Vorbesitz: Klasse C1

Traktor- KLASSEN

T

  • Zugmaschinen für den land- und forstwirtschaftlichen Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h auch mit Anhänger.
  • Alter: 16 Jahre
  • Einschluss: AM
  • Vorbesitz: Kein Vorbesitz

L

  • Zugmaschinen für den land- und forstwirtschaftlichen Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h auch mit Anhänger max. 25km/h
  • Alter: 18 Jahre
  • Einschluss: Kein

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Bei so vielen Klassen kann man schnell den Überblick verlieren. Schau mal in unsere FAQs!

FAQ