Führerscheinklassen
Erhalte einen Überblick über die Klassen die wir anbieten. Und wenn du schon hier bist: Komm an Bord!
PKW-KLASSEN
B
- Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von max. 3.500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen
- Auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von max. 750 kg
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
- Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
- Einschluss: AM, L
BE
- gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.
- Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
- Es ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
B196
- Keine eigene Klasse, Ausdehnung der Klasse B
- Kleinkrafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 kw
- Theoretische und Praktische Ausbildung von 9 Unterrichtsstunden á 90 Minuten (Theorie:4 Unterrichtsstunden á 90 Minuten und Praxis mind. 5 Unterrichtsstunden á 90 Minuten)
- Alter: ab 25 Jahren
- Kein Aufstieg nach zwei Jahren auf A2 möglich
- Gültig nur in Deutschland
B197
- Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von max. 3.500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von max. 8 PersonenAuch mit Anhänger
- mit zulässiger Gesamtmasse von max. 750 kg
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
- Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Besonderheiten:
- Die Ausbildung findet vorwiegend auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe statt.
- Die Prüfung findet auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt.
- 10 Fahrstunden zu 45 Minuten auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe müssen durchgeführt werden.
Zweirad-KLASSEN
MOFA
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
- Alter: ab 15 Jahren
- Keine praktische Prüfung
AM
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor oder
- max. Nenndauerleistung bis zu 4 kw im Falle von einem Elektromotor
- Alter: In NRW ab 15 Jahren
A
- Hubraum von mehr als 50 ccm oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- keine Beschränkung der Leistung (PS) oder Hubraums
- Alter: 20 Jahre bei Vorbesitz von Klasse A2 von mind. 2 Jahren 24 Jahre bei direktem Zugang
- Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.Einschluss: Klassen A1, A2 und AM
A1
- Hubraum mit max.125 ccm und Leistung von max. 11
kW (15 PS) und Verhältnis von Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg. - Alter: ab 16 Jahren
- Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
A2
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) und
Verhältnis von Leistung zum Gewicht max.0,2 kW/kg. - Alter: ab 18 Jahren
- Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
LKW-KLASSEN
C
- Kraftfahrzeuge (außer Klasse AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von über 3500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen
- Auch mit Anhänger mit einer Gesamtmasse von max. 750 kg
- Alter: 21 Jahre
- Einschluss: C1
- Vorbesitz: Klasse B
CE
- Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
- Alter: 21 Jahre
- Einschluss: BE, C1E, T, D1E wenn D vorhanden, DE wenn D vorhanden
- Vorbesitz: Klasse C
C1
- Kraftfahrzeuge (außer Klasse AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von über 3.500 kg bis
7500kg - gebaut und ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen
- Auch mit Anhänger mit einer Gesamtmasse von max. 750 kg
- Alter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B
C1E
- Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg
- Alter: 18 Jahre
- Einschluss: BE
- Vorbesitz: Klasse C1
Traktor- KLASSEN
T
- Zugmaschinen für den land- und forstwirtschaftlichen Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h auch mit Anhänger.
- Alter: 16 Jahre
- Einschluss: AM
- Vorbesitz: Kein Vorbesitz
L
- Zugmaschinen für den land- und forstwirtschaftlichen Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h auch mit Anhänger max. 25km/h
- Alter: 18 Jahre
- Einschluss: Kein
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Bei so vielen Klassen kann man schnell den Überblick verlieren. Schau mal in unsere FAQs!